Willkommen bei der TIPWARE GmbH – EDV und IT Dienste aus Recklinghausen
- Allgemeines
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Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die vorliegenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich
widersprechen.
- Angebote, Bestellungen und Liefervertrag
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Alle Angebote
sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen
Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen
Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden
haben keine Gültigkeit.
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An Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns
eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke
uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige
Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird,
auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
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Gehört zum
Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei
dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns.
Der Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne
gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort
zu nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu
vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht
autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu
übertragen.
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Der Liefervertrag gilt erst dann als
geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich
bestätigt ist. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen,
telefonische oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei
Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und
kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße,
Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme
und Abbildungen sind für die Ausführung nur dann
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt
werden.
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Sofern eine Installation durch uns vorgenommen
wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Für die
Installationsarbeiten werden die jeweils gültigen Sätze
verrechnet mit den jeweils gültigen Sätzen für
Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit.
Vergütung für Auslagen von Reise, Verpflegung,
Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der
Installationshilfen werden gesondert berechnet.
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Bei
Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10
Wochen vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich
mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht
getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach
Ablauf dieses Zeitraumes die Ware zu liefern und zu
berechnen.
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Sofern bei Softwarelieferungen im Handbuch eine
Lizenzvereinbarung abgedruckt ist, wird diese mit Annahme
der Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der
Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei
Haus an uns zurückzuliefern.
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Sofern im Angebot nicht
anders angegeben, gehören Schaltpläne, Sourcecodes,
Sourcecodedokumentation und weitere technische Unterlagen
nicht zum Lieferumfang.
- Preise und Zahlung
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Unsere Preise verstehen sich ab Werk
netto zuzüglich der am Liefertag gültigen
Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten
und Versicherung in EURO.
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Rechnungsregulierung per Scheck
oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber und bedarf bei
Wechseln unserer vorherigen Zustimmung. Der Käufer trägt
alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden
Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des
Protestes.
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Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns
bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Auch
Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem
Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer
Rückhaltung der Zahlung.
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Wir sind berechtigt, bei
verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2% über
dem Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Die
Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
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Bei
Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO behalten
wir uns folgende Zahlungsbedingungen vor: 1/3 bei
Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware
und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Lieferzeit
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Unsere Lieferfristen werden in angemessenem
Umfange grundsätzlich eingehalten; wobei bei
Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten Lieferfristen jedoch
unverbindlich sind; bei Geschäftsabschlüssen mit
Kaufleuten sind sie nur bindend, wenn sie von uns
ausdrücklich bindend bestätigt sind; in diesem Fall gilt
die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig
versandt worden ist.
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Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik oder Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten
haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern
eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Bei
Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem
Verzug Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet
werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder
Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung nicht
zulässig. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen.
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Geraten wir mit unseren Lieferungen oder
Leistungen in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem
Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten. Wenn dem Käufer wegen einer
Verzögerung, die in Folge unseres Verschuldens entstanden
ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss
weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung
zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte
desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.
- Gefahrenübergang und Versand
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Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über,
und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B.
die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen haben.
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Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die
der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage
der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
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Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung
durch uns nach seinen Wünschen versichert.
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach
bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkosten berechnet.
- Gewährleistung
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Wir leisten Gewähr für zugesicherte
Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die
Dauer von 6 Monaten ab Ankunft der Sendung am
Bestimmungsort. Die Feststellung solcher Mängel ist uns
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen
wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind
unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware,
schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger
Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese
Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir
zunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.
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Für
Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer
Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile
unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern
lassen, neu liefern oder durch Gutschrift ausgleichen.
Dabei bezieht sich die unentgeltliche Gewährleistung
ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand
hat für den Käufer und für uns jeweils frachtfrei zu
erfolgen. Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer
erfolgen sollen, berechnen wir zu unseren jeweils
gültigen Kostensätzen Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen
des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und die
Ersatzteile.
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Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und
Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für
Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die
Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den
Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
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Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.
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Kosten, die uns durch
unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer.
Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet,
solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem
Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand ist. Die
Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne unsere
schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat
oder der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung
des Gegenstandes nicht befolgt.
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Die Gewährleistung
erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite
oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft
verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von
uns ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie
klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte
Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen
Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse sowie bei Einsatz von durch uns
nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird keine Gewähr
übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind.
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Für etwa seitens des Käufers oder
Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche
Genehmigung vorgenommene Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten – auch an Software -,die ohne
Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus
erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen ausgeschlossen.
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Der Käufer hat uns zur Vornahme
aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die
angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er
diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für
das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die
Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber
bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
für den Liefergegenstand. Die Frist für die
Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer
der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten
Betriebsunterbrechung verlängert.
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Wenn wir eine uns
gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder
Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden Mangels
fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers
besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der
Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des
Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere
Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein
Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand
entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
- Eigentumsvorbehalt
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Alle Lieferungen erfolgen unter
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren
oder künftigen Forderungen, die uns gegenüber dem
Käufer entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt
erlischt auch dann nicht, wenn bei andauernder
Geschäftsbeziehung der Kontokorrentsaldo durch Zahlung
des Käufers vorübergehend ausgeglichen werden sollte.
Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt
stets in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus
Verbindlichkeiten erwachsen.
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Bei Verbindung mit anderen
Gegenständen gelten die für uns entstehenden Eigentums-
bzw. Miteigentumsrechte als an uns abgetreten. Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in
die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer
schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen
sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns
ab. Die Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch
den Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes
zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer
Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Erfolgt
Weiterverkauf mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu
einem Gesamtpreis oder haben wir nur Miteigentum, so tritt
der Käufer schon jetzt eine Forderung aus dem
Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der
Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an uns ab;
eine an uns abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der
dem Käufer verbleibenden Restforderung.
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Zur anderweitigen
Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht
berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden
oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu verständigen;
der Käufer hat auf Verlangen sämtliche erforderlichen
Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu
verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt,
die aus einer Weiterveräußerung resultierenden
Kaufpreisforderungen einzuziehen. Auf Verlangen sind uns
die Drittabnehmer zu benennen. Wir sind jederzeit
berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst
einzuziehen.
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Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Diesem
Eigentumsvorbehalt entgegenstehende Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch
dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Übersteigt
der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere
Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des
Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der
überschießenden Sicherheiten verpflichtet.
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Der Käufer
ist verpflichtet den Liefergegenstand während des
Bestehens der Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu
versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt
diese nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des
Käufers Versicherungen abzuschließen.
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Der
Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen
gelten bis zur vollständigen Freistellung aus
Eventualverbindlichkeit (z.B. bei Bezahlung im sog.
Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des
Käufers eingegangen sind.
- Haftung
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Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in
diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen,
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für den Ersatz von Körperschäden und
Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an
privat genutzten Sachen, die auf der
verschuldensunabhängigen Haftung des
Produkthaftpflichtgesetzes beruhen.
- Gerichtsstand
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Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei
allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz
unserer Firma oder der Sitz des Käufers.
- Schlussbestimmungen
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Ergänzend gelten die Bestimmungen des
deutschen Rechts. Deutsches Recht findet auch bei der
Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte
Anwendung. Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die
übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle einer ungültigen
Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.
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